Mittwoch, 20. Januar 2016

Jahresabrechnung der Stadtwerke Kiel

Der erste Schock 2016


Am besten lest mal selbst, was ich denen geschrieben habe .. ich vermute, das wird nicht nur uns, sondern vielen Menschen so gehen, dass diese Änderungen ein Schock fürs Leben sind.

LG Renate
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Ihre Jahresabrechnung vom 14.01.2016 – Kundennummer. 2281973
Reklamation aufgrund nicht nachvollziehbarer und auch unvollständiger Buchungen
sowie einer aus heiterem Himmel erfolgten Änderung der bisherigen Vertragsbedingungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende des Jahres 2014 war Ihrer nachfolgenden Pressemitteilung folgendes zu entnehmen:

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10. November 2014 | Stadtwerke Kiel AG

Ab 1. Januar zahlen Kieler Stromkunden weniger: Stadtwerke Kiel senken ihre Strompreise und halten Gaspreise über Winter stabil

Gute Nachrichten für Stromkunden der Stadtwerke Kiel: Der Kieler Energieversorger senkt die Strompreise zum 1. Januar 2015 in allen Produkten um durchschnittlich drei Prozent. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden bedeutet dies eine jährliche Ersparnis von rund 30,00 Euro. Darüber hinaus halten die Stadtwerke ihre Erdgaspreise auch während der Heizperiode stabil.
„Die von der Bundesregierung festgelegte EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien sinkt erstmals seit ihrer Einführung vor 12 Jahren. Bei gleichzeitig gesunkenen Energieeinkaufspreisen können wir die zum Jahresbeginn steigenden Netzentgelte nicht nur ausgleichen – sondern überkompensieren“, teilt Frank Meier, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Kiel AG, mit. „Dies bedeutet, dass wir ab dem 1. Januar 2015 den Arbeitspreis in unserem Grundversorgungstarif um 0,75 Cent pro Kilowattstunde senken. Der monatliche Grundpreis bleibt unverändert. Auch unsere Sonderverträge, wie der 24/7 StromSpezial, werden für unsere Kunden spürbar günstiger“, so Meier weiter.
Während EEG-Umlage und Börsenstrompreise fallen, steigen die Kosten für die Stromnetze. Denn aufgrund des starken Wachstums der Erneuerbaren Energien müssen die Übertragungs- und Verteilernetze massiv aus- und umgebaut werden. Die hierfür entstehenden Kosten schlagen sich in steigenden Netznutzungsentgelten nieder, die ebenfalls Bestandteil des Strompreises sind.
Um von den in Summe gesunkenen Strompreisen zu profitieren, müssen die Kunden der Stadtwerke Kiel nicht selbst aktiv werden. Zum 1. Januar stellt der Kieler Energieversorger die günstigeren Tarife im Abrechnungssystem automatisch um.
„Eine weitere erfreuliche Botschaft haben wir auch für unsere Erdgaskunden. Mindestens bis ins Frühjahr 2015 garantieren wir konstante Gaspreise“, verspricht Stadtwerke-Vorstand Frank Meier.
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Eigentlich konnten wir nach so einer Pressemeldung davon ausgehen, 2015 weniger Stromkosten als im Jahr 2014 zu haben, nämlich ca. 40 Euro, wenn wir in etwa genauso viel Strom verbrauchen würden wie 2014.

Da kriegt man dann schon einen Schreck, wenn man plötzlich 312,37 nachzahlen soll, obwohl man laut Ihrer eigenen Berechnung sogar weniger Strom als im Vorjahr verbraucht hat.

Sie rechnen uns nämlich aus, dass wir 2014 bei genau 365 Tagen 4.083,8 kWh verbraucht haben und 2015 bei genau 365 Tagen nur 3.986,9 kWh.

Wir waren also sparsamer im letzten Abrechnungszeitraum als im Jahr davor. Jedenfalls ein bisschen. Geht man davon aus, dass der Strom auch noch billiger geworden ist, vermutet man nicht so eine hohe Nachzahlungssumme.

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In echt berechnen Sie nicht 365, sondern 370 Tage und kommen dann für diese Zeit auf 4.042 kWh und einen Endpreis von 1.116,37 Euro.

Dann schreiben Sie etwas davon, dass sie aus angeblich vorher 11 Abschlagszahlungen in 2015 nun in 2016 12 machen würden und setzen trotz der Endrechnungszahlung im Januar 16 gleich am 1. Februar statt am 10. Februar die erste Abschlagszahlung an und am 24. Februar noch im gleichen Monat die zweite Abschlagszahlung und das dann durchgängig bis Ende Dezember, obwohl davon auszugehen ist, dass die Ablesung ja vermutlich wie immer Anfang Dezember erfolgen wird .. jedenfalls sind wir das als Stadtwerke-Kunden bisher so gewohnt.

Unsere letzte Zahlung, die wir Ende Dezember geleistet haben, haben Sie in der uns vorliegenden Abrechnung, obwohl erst Mitte Januar erstellt, gar nicht mehr verbucht, die von Anfang Dezember als eine Art verspätetes Guthaben noch von Ihrer Forderung abgezogen. Und das, obwohl sie uns noch im Januar eine Mahnung geschickt haben, die bereits einige Tage bei uns ist und das gleiche Datum hat wie diese Endabrechnung und auf die wir beinahe heute noch einmal etwas überwiesen hätten, das dann sicher auch gar nicht mehr verbucht worden wäre.

Das nennen Sie Transparenz? Das ist Chaos pur. Wer soll denn das noch verstehen?

Nun zu Ihren Abschlagszahlungen, sowohl den alten als auch den neuen.

Sie schreiben, Sie hätten die Abschlagszahlungen von 11 auf 12 erhöht, es waren aber sonst immer nur 10 Abschlagszahlungen, und zwar immer für die Monate Februar bis einschließlich November, der Dezember und Januar waren bisher grundsätzlich abschlagsfrei.

Wären wir nach Ihrem Abschlagsvorschlag für 2015 gegangen (die Endabrechnung haben wir voriges Jahr fast pünktlich nur ein paar Tage nach Fälligkeit Anfang Februar ja bezahlt gehabt, obwohl wir da auch die Abschläge im Jahr davor ja bezahlt hatten, wenn auch nicht immer ganz pünktlich, aber alle), dann hätten wir also 10 x 96 Euro bezahlen sollen. Das wären 960 Euro gewesen.

Wir haben nicht mehr Strom verbraucht, sondern weniger und sind auf 1.116,37 Euro gekommen. Alleine diese Differenz hätte schon eine Nachzahlungssumme von 156,37 Euro ergeben.

Wir haben dann, weil das ging und wir es geglaubt haben, dass die Strompreise sinken werden, den Abschlag von 96 Euro auf 87 Euro gesenkt, und zwar erst ab dem 10. März 15. Es wären so dann noch 81 Euro zu diesen 156,37 Euro dazu gekommen.

Von den 156,37 Euro konnten wir aber gar nicht ausgehen, denn man sollte doch vermuten, dass einem Abschlagsvorschlag auch realistische Zahlen zugrunde liegen sollten, die sich aus dem Vorjahresverbrauch ergeben haben und vermuten lassen, dass man wieder ungefähr genauso viele kWh verbrauchen wird, wenn sich im Haushalt nichts Gravierendes ändert.

Gehen wir einmal von besagten neu festgesetzten 91 Euro, und zwar für 12 Monate zu zahlen aus, dann kämen wir 2016 auf 1092 Euro an Abschlagszahlungen. Das wäre immer noch etwas weniger als in 2015 wirklich gebraucht, aber zumindest ungefähr die zu erwartende Summe.

Klar wird der Schreck dann im kommenden Januar nicht ganz so gruselig ausfallen, vorausgesetzt man schafft es überhaupt, so lange durchzuhalten, denn wir sind Hartz-IV-Aufstocker, und ganz sicher nicht die Einzigen unter Ihren Kunden, denen es so geht, dass sie nicht genug verdienen, ohne zusätzlich ALG II beantragen zu müssen, damit sie überhaupt überleben können.

Dazu kassieren Sie dann, obwohl es sich gezeigt hat, dass Online-Überweisungen definitiv am gleichen Tag bei Ihnen gegengebucht werden, noch Tage nach Zahlungseingang Ihre Mahngebühren.

Und die verbuchen Sie noch nichtmal, sondern lassen das, was sie bei Zahlungen für das Verrechnen dieser zum größten Teil gar nicht gerechtfertigten Mahngebühren dann von den Zahlungseingängen nicht auf die fälligen Abschläge verbuchen, einfach unter den Tisch fallen.

Das ist gesetzlich aber gar nicht zulässig, denn Zahlungen müssen immer zuerst auf die eigentliche Rechnung verbucht werden und nur das, was darüber hinaus eingeht, darf dann für Mahngebühren genommen werden.

Außerdem können Mahnungen entfallen, wenn feststeht, bis wann etwas bezahlt werden sollte, sind auch erst zulässig, wenn man wirklich länger mit der Zahlung im Verzug ist und dürfen nicht unangemessen hoch sein.

Sie mahnen aber sogar, wenn man noch im Rahmen bezahlt hat, wenn auch offensichtlich ist, dass man sich Mühe gibt, die Abschläge rechtzeitig zu bezahlen, es geht Ihnen doch nur darum, extra Einnahmen zu haben mit diesen ungerechtfertigt viel zu früh erfolgenden ständigen Mahnschreiben, die teilweise bis zu 3 Wochen nach einer Zahlung und auch dem darauf befindlichen Datum eingehen, selbst wenn man haarscharf noch gerade so bezahlt hat.

Ein Gericht hat bei den Stadtwerken München bestimmt, dass 1,20 Euro pro Mahnschreiben gerade mal so zulässig wären

Zitat zum Urteil : 29 U 634/11 : Denn die allgemeinen Verwaltungskosten für Personal und Rechner dürfen nicht eingerechnet werden. Nach der Kalkulation des Gerichts wären lediglich 1,20 Euro für Porto, Material und Druck erstattungsfähig gewesen


Wir erkennen Ihre ungerechtfertigten Mahngebühren, die nur um des Profits willen erhoben werden, deshalb nicht an, die sind von der Summe zuzüglich der gar nicht verbuchten 20 Euro-Zahlung von Ende Dezember auch noch abzuziehen.




Nun folgen unsere und Ihre Buchungen .. von Transparenz merken wir da leider gar nichts:

Bezahlt lt. Unseren Kontoauszügen Ihre sonderbaren Buchung

  • 04.03.15 96,00 Euro 04.03.15 96,00 Euro
  • 31.03.15 92,00 Euro 31.03.15 87,00 Euro
  • 30.04.15 89,50 Euro 30.04.15 87,00 Euro
  • 03.06.15 67,00 Euro
  • 29.06.15 47,00 Euro
  • 30.06.15 70,00 Euro 30.06.15 87,00 Euro
  •                                 01.07.15 87,00 Euro
  • 03.08.15 50.00 Euro
  • 10.08.15 42,00 Euro 10.08.15 87,00 Euro
  • 02.09.15 87,00 Euro 02.09.15 87,00 Euro
  • 30.09.15 97.00 Euro 30.09.15 87,00 Euro
  • 02.11.15 57,00 Euro
  • 06.11.15 30.00 Euro 06.11.15 87,00 Euro
  • 04.12.15 27,00 Euro 04.12.15 27,00 Euro
    31.12.15 20,00 Euro
Summen 871,50 Euro                   819,00 Euro

Differenz 52,50 Euro

Wir nehmen an, dass Sie die 52,50 Euro bereits für Mahngebühren einbehalten haben und trotzdem noch weitere 15,00 Euro an Mahngebühren nachfordern.

Wie Sie buchen und wofür Sie was verbuchen, ist nicht transparent wie behauptet, sondern vollkommen chaotisch und in keiner Weise nachzuvollziehen.

Dazu müssten erstens die Mahngebühren, die Sie von unseren Zahlungen einbehalten haben, ebenfalls als Buchhaltungsposten sowohl im Soll als auch im Haben zu finden sein und zweitens kann man ja wohl erwarten, dass Zahlungseingänge von uns, die ja offensichtlich von Sparkasse zu Sparkasse online definitiv am gleichen Tag bei Ihnen einzugehen scheinen, was man Ihren merkwürdigen Buchungen durchaus entnehmen kann, dann auch so verbucht werden wie bezahlt und nicht irgendwie und irgendwann als voller Abschlag, wenn es Ihrer Buchhaltung recht zu sein scheint.

Das BGB sagt dazu folgendes:

Bei allen anderen zivilrechtlichen Forderungen darf der Schuldner die Verrechnungsreihenfolge bestimmen. Zahlt er einen Betrag, der der Höhe der Hauptforderung entspricht, so ist davon auszugehen, dass er eine Verrechnung des Betrages auf die Hauptforderung wünscht.

Unsere Rechnung sieht folgendermaßen aus:

1.116,37 Euro ohne zusätzliche Mahngebühren abzüglich von uns tatsächlich bezahlter 871,50 Euro ergibt eine Nachzahlung (und auch das ist Ihre Schuld, denn wir konnten nicht ahnen, dass die Abschläge für die tatsächlichen Kosten gar nicht reichen werden, wenn Sie einem schreiben, sie senken ja die Strompreise)

gleich noch zu zahlen: 244,87 Euro



Des weiteren erwarten wir der Fairness halber, dass Sie die Abschlagszahlungen 2 – 12 grundsätzlich auf den 30. oder 31. der entsprechenden Fälligkeitsmonate legen. Und wenn wir sie dann online überweisen und sie direkt bei Ihnen gegengebucht werden, dass da logischerweise nicht schon wieder Mahngebühren anfallen.

Dass Sie mit Zwischenkonten arbeiten, ist nicht unser Problem, sondern Ihres. Deshalb werden wir keine Mahngebühren auf Abschlagszahlungen mehr anerkennen. Das gilt auch rückwirkend für das Jahr 2015.

Mit freundlichen Grüßen


1 Kommentar:

  1. Irre!!!
    Ich beziehe meinen Strom auch von unseren Stadtwerken (https://www.stw.at/privatkunden/) und bin nur froh, dass bei uns so etwas noch nie der Fall war. Ich hoffe auch, dass das bei uns nie der Fall wird. Aber ich werde dem Thema Stromabrechnung ab jetzt sicher sehr viel mehr Aufmerksamkeit widmen.

    Liebe Grüße, Reinhard

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